Düsseldorf, 11.09.2023. Das NRW-Ministerium Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat einen Leitfaden für die Entwicklung, den Abschluss und die Umsetzung von Belegungsvereinbarungen mit Kommunen im Rahmen der Vermietung und Überlassung von gefördertem Wohnraum erstellt.
Ziel des Leitfadens ist, Möglichkeiten darzustellen, um im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für die Wohnraumförderung und den Förderbestimmungen eine einvernehmliche und vereinfachte Vermietung des geförderten Wohnraums umzusetzen.
In einer Belegungsvereinbarung kann von allen Beteiligten gemeinsam mit den zuständigen Behörden ein maßgeschneidertes Konzept für die Belegung des geförderten Wohnraums erarbeitet werden. So können die unterschiedlichen Interessen der zuständigen Behörde, der Fördernehmerin oder des Fördernehmers und allen sonstigen Beteiligten an dem geförderten Wohnraum miteinander abgestimmt und eine wirtschaftliche, reibungsarme und für alle Beteiligten vorteilhafte Erst- und Wiedervermietung begünstigt werden. Auf diese Weise kann den berechtigten Wohnungssuchenden der dringend benötigte Wohnraum zielgerichtet zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig können Leerstandszeiten, Mietausfälle und administrative Verfahren für Vermieterinnen und Vermieter bzw. für Verfügungsberechtigte über geförderten Wohnraum wie auch für die beteiligten Stellen der Verwaltung einvernehmlich bestmöglich minimiert und vereinfacht werden. Hier gelangen Sie zum Leitfaden.