Düsseldorf, 06.07.2023. Der BFW begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchführen zu lassen.
„Das ist eine richtige Entscheidung und zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Wir haben seit Wochen kritisiert, ein Gesetz mit dieser Tragweite in die Tiefe der Gesellschaft auf diese überhastete Art durchzudrücken. Ein derart kompliziertes Gesetz in einem derart chaotischen Verfahren durch das Parlament zwingen zu wollen, ist keine gute Regierungsarbeit. Ich hoffe, es wird jetzt ein geregeltes Verfahren“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski.
„Klimaschutz ist uns allen wichtig. Den Experten und Praktikern wirklich zuzuhören und sie einzubinden, wäre sicherlich angemessen und zielführender, als überrumpelnd Fakten schaffen zu wollen. Den Bundestagsabgeordneten muss jetzt ausreichend Zeit gegeben werden, das GEG auf Herz und Nieren zu prüfen. Schließlich hat dieses Gesetz für die kommenden Jahrzehnte erhebliche Konsequenzen für Eigentümer, Vermieter und Mieter in Deutschland. Das Verfahren so zu verkürzen, war kein guter Stil und eine Missachtung des Parlaments. Epochale Veränderungen für eine Industrienation im Hauruck-Verfahren zeigen am Ende nicht die Sorgfalt, die es bräuchte“, so der BFW-Präsident.
Jetzt gelte es, die Zeit zu nutzen, um fachlich und sachlich die inhaltlichen, handwerklichen Fehler zu beseitigen und wie gefordert, das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung zu synchronisieren. Essenziell für die Erreichung der Klimaschutzziele sei eine auskömmliche Förderung für alle Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter. Daneben sei auch beim Mietrecht nachzubessern. Denn die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung nach Modernisierung von 0,50 € /qm sei in vielen Fällen wirtschaftlich nicht darstellbar, so Dirk Salewski.
.