Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau

Düsseldorf, 28.04.2023. Die Ergebnisse der Befragung zur kommunalen Boden- und Liegenschaftspolitik "Quoten für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau" liegen nun für alle 396 NRW-Kommunen vor.

Im Jahr 2022 wurden seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der landeseigenen Förderbank NRW.BANK alle 53 Bewilligungsbehörden für die öffentliche Wohnraumförderung hinsichtlich Einsatz und Ausgestaltung von kommunalen Quoten für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen befragt. Hierbei handelt es sich um die Vorgabe, dass bei allen Bauvorhaben der Vorhabenträger einen Teil (in Höhe der Quote) der entstehenden Nettowohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum realisieren muss. Hier gelangen Sie zum kompletten Bericht.

 

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