"Fördern, was Wohnungen schafft"

Düsseldorf, 10.05.2023. Öffentliche Wohnraumförderung im Land Nordrhein-Westfalen in herausfordernder Zeit: Neun Milliarden Euro bis 2027 schaffen Planbarkeit und Sicherheit.

Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft steht derzeit unter keinem guten Stern: Im Januar 2022 gab es durch die Bundesregierung einen Stopp der Energieeffizienz-Förderung, bis September 2022 hatten sich die Bauzinsen vervierfacht, die Baupreise für Wohngebäude haben sich seit 2010 bis 2021 um rund 41 Prozent erhöht, eine hohe Inflation - um vier der herausforderndsten Entwicklungen zu nennen. Und bei den Baupreisen geht es auch zu Beginn des Jahres 2023 weiter.

Dabei betonen alle: Sie wollen mehr Wohnraum - nur, die gesamtwirtschaftlichen und übergeordneten politischen Rahmenbedingungen sorgen für das Gegenteil. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft unterliegt langfristigen Neubau- und Modernisierungszyklen und deshalb benötigen Sie Verlässlichkeit und Planbarkeit.

Zugegebenermaßen können wir alle nicht in die Zukunft schauen, aber die Aufgabe der Politik ist es, die Grundlagen dafür zu legen, dass die Zukunft gebaut werden kann. „Fördern, was Wohnungen schafft“: Dieses Ziel verfolgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der neuen öffentlichen Wohnraumförderung bis 2027. Denn Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung bis 2027 setzt das Land Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe bei Förderkonditionen und unterstützt beim Erreichen der CO2-Einsparziele, um ein Mehr an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum für Menschen mit kleinem Geldbeutel in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Mit dem neuen Wohnraum-Wachstums-Programm geht Nordrhein-Westfalen voran.

Die öffentliche Wohnraumförderung ist durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Zeit von 2023 bis 2027 mit 9 Milliarden Euro ausgestattet worden. Alleine 2023 werden 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um dafür Sorge zu tragen, dass für Menschen mit niedrigem Einkommen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Mit der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2023 bis 2027 geben wir als Land diese Planungssicherheit.

Gleichzeitig treiben wir mit Städten und Gemeinden die Bereitstellung von bebaubaren Grundstücken über verschiedene Nordrhein-Westfalen-Initiativen voran. Denn: Ohne Grundstücke kein Wohnungsbau - und ohne bezahlbare Grundstücke kein bezahlbarer Wohnungsbau. Deshalb machen wir unter anderem aus Brachflächen Bauflächen oder sorgen über eine Verknüpfung von Siedlungsflächen entlang von Schienenhaltepunkten mit der Mobilitätsentwicklung für eine intelligente Ausnutzung der Flächen.
Dabei sind wir darauf angewiesen, dass Städte und Gemeinden, die die Träger der Planungshoheit sind, sich dem Wohnungsneubau nicht verschließen, denn: Nordrhein-Westfalen wächst. Erstmals seit 2006 lebten Ende Juni 2022 in unserem Bundesland wieder mehr als 18 Millionen Menschen. Und: Je größer die Stadt, umso höher der Anteil an Single-Haushalten. Zur Bewältigung der Herausforderungen kommt es entscheidend auf eine kluge und auf Langfristigkeit angelegte kommunale Wohnungspolitik an, damit auch in Zukunft gilt: Die Stadt ist für Alle da.

Zukunft selber bauen – Landesregierung verbessert Eigentumsförderung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer verbesserten Eigentumsförderung den Erwerb und den Bau von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Wohnraumförderprogramms ist die Eigentumsförderung. 2023 werden die Konditionen und der Kreis der Förderberechtigten ausgeweitet. Ab 2023 können im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung auch private Haushalte gefördert werden, die in den erweiterten Einkommensgrenzen, der sogenannten Einkommensgruppe B, liegen. Bisher profitierten ausschließlich private Haushalte der Einkommensgruppe A. Beispielsweise kann ab jetzt eine vierköpfige Familie mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 6.900 Euro die öffentliche Wohnraumförderung zur Eigentumsbildung in Anspruch nehmen. Ein weiteres Augenmerk der Eigentumsförderung liegt auf dem Aspekt „Jung kauft alt“. Mehr jungen Menschen wird ermöglicht, Eigentum zu erwerben und auf Vordermann zu bringen. Dies ist insbesondere für viele ländliche Regionen interessant. Immobilieneigentum schützt grundsätzlich vor Altersarmut und schafft zusätzlichen Wohnraum. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt.

Zudem hat die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, auf meine Bitte hin zum 1. März 2023 die Einkommensgrenzen für das Förderprogramm „NRW.BANK.Wohneigentum“ - außerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung - angehoben. Immer mehr Menschen, die sich den Traum vom Eigentum erfüllen möchten, steigen aus ihrem Vorhaben aus: Auch Haushalte im mittleren Einkommensbereich haben zunehmend Schwierigkeiten bei der Eigentumsbildung. Grund sind die hohen Bau- und Immobilienpreise sowie steigende Zinsen und die Inflation. Die Anhebung der Einkommensgrenzen ermöglicht es mehr Haushalten, eine Förderung in Anspruch zu nehmen.

Deshalb sind seit dem 1. März 2023 Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro (bisher: 60.000 Euro) und Mehrpersonenhaushalte bis maximal 100.000 Euro (bisher: 75.000 Euro) antragsberechtigt. Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 Euro (bisher: 15.000 Euro). Auch hiermit setzen wir als Land Nordrhein-Westfalen bundesweit Maßstäbe. Das Förderangebot richtet sich an alle Haushalte in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von Alter und Familienstand. Über das Programm ‚NRW.BANK.Wohneigentum‘ können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Laufzeiten betragen bis zu 30 Jahren, wobei eine Festschreibung der Zinsen über den gesamten Zeitraum möglich ist. Damit schaffen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen und NRW.BANK Sicherheit in unsicherer Zeit.

Mit der Modernisierungsförderung werden alte Häuser wieder rausgeputzt

Die Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt eine breite Palette von möglichen Modernisierungsmaßnahmen, um CO2 einsparen und Barrierearmut oder Barrierefreiheit herstellen zu können. Ergänzend werden auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Klimafolgenanpassung, so beispielsweise die nachträgliche Dach- und Fassadenbegrünung oder die bauliche Sicherung eines Wohngebäudes vor Extremwetterereignissen und Hochwasser, unterstützt. Gefördert werden zum Beispiel auch Photovoltaik-Anlagen für den Eigenbedarf oder für Mieterstrom. Die energetisch ambitionierten Projekte der seriellen Sanierung können jetzt passende Förderbausteine nutzen.

Mit der Modernisierungsförderung können alle zu erwartenden Baukosten über ein zinsgünstiges Darlehen der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, finanziert werden. 2018 ist das Programm noch mit 100.000 Euro gestartet und wurde nun verdoppelt. Das Förderdarlehen kann jetzt bis zu 200.000 Euro pro Wohnung betragen, ist aber wegen der hohen Tilgungszuschüsse zwischen 25 % und 55 % immer nur zum Teil zurückzuzahlen. Für die Restsumme werden garantierte Niedrigzinsen zwischen 0,0 und 0,5 Prozent über mindestens 20 Jahre Laufzeit angeboten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sorgt in unsicheren Zeiten für Planungssicherheit. Deshalb können Eigentümer, Mieterinnen und Mieter auf Nordrhein-Westfalen bauen – aller Krisen zum Trotz. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung bei der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen! (Ina Scharrenbach)

 

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