Nachtragsförderung wird erweitert

Düsseldorf, 27.10.2022. Vor einigen Monaten hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung eine Nachtragsförderung für Projekte der Wohnraumförderung aus dem Jahr 2021 aufgelegt. Ziel ist es, extrem gestiegene Mehrkosten im Bau aufzufangen..

Die Rückmeldung aus unserer Mitgliedschaft hat gezeigt, dass die Förderung auch für Projekte aus Vorjahren erforderlich ist. Dem hat das Miniterium nun Rechnung getragen und die Anwendung der nachtragsförderung auf das Jahr 2020 erweitert. Allein: Verknüpft sind damit bestimmte Voraussetzungen.

Lesen Sie den Runderlass des Ministeriums hier.

 

 

 

 

 

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