Wohnraumförderung 2021: Aufstockung möglich

Düsseldorf, 08.08.2022. Wer in NRW bezahlbaren Wohnraum schaffe, könne auch in herausfordernden Zeiten auf die Landesregierung bauen, sagt NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach. So macht die NRW-Landesregierung bei öffentlich geförderten Wohnungen aus dem Jahr 2021 die Nachbewilligung möglich.

Bis zu 20 Prozent können auf das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021 aufgestockt werden; der Tilgungsnachlass erhöht sich entsprechend.

Mit einer nachträglichen Aufstockung bei der Finanzierung der öffentlichen Wohnraumförderung aus dem Jahr 2021 will das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW die Fertigstellung von Wohnbau- und Modernisierungsprojekten trotz gestiegener Baukosten sicherstellen. Die Aufstockung in Form eines Ergänzungsdarlehens in Höhe von bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Förderdarlehens kann ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beantragt werden.

Das Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle Neubau- und Modernisierungsvorhaben, für die 2021 eine Förderzusage erteilt wurde und die noch nicht bezugsfertig oder fertiggestellt sind, in Form einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Voraussetzung hierfür ist, neben einer erneuten positiven Kreditentscheidung der NRW.Bank, dass Baukostensteigerungen eingetreten sind, die die Förderempfängerin oder der Förderempfänger nicht zu vertreten hat. (Symbolbild)

bfw_landesverband_immobiienwirtschaft_verbund_logo.jpg
Wir gestalten die Zukunft des Bauens.
© Copyright 2023 BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. | Düsseldorf