Düsseldorf, 05.09.2022. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat im Juli den Bundesrat passiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat im Juli den Bundesrat passiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Kern geht es darum, dass der gesetzliche Neubaustandard hinsichtlich des zulässigen Primärenergiebedarfs auf den EH-55-Standard angehoben wird. Die Anforderungen für den baulichen Wärmeschutz werden jedoch nicht erhöht. Inwieweit die Anhebung des Neubaustandards dazu beiträgt, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, soll im Jahr 2026 evaluiert werden.
Wie geht es weiter?
Nach der Anhebung des Gebäudestandards ist mit weiteren Schritten zu rechnen: Diskutiert werden die Einführung der Vorgabe für 65 Prozent Erneuerbare Wärme bei neuen Heizungen ab 2024 und die Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten. Ab 2025 wird der zulässige Primärenergiebedarf für den Neubau an den EH-40-Standard angepasst.
Im Zuge der künftigen Angleichung an den EH-40-Standard wird die neue Anforderungssystematik auch die eingesparte Tonne CO2 berücksichtigen. Die bisherige Dämmanforderung soll dann durch eine andere, weiter gefasste Effizienzgröße ersetzt werden. In diesem Zusammenhang soll die Fördersystematik so weiterentwickelt werden, indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen wird. Die das Verhältnis zur Förderung betreffenden Vorschriften werden entsprechend angepasst.
Der BFW bewertet die Novellierung des GEG grundsätzlich als positiv. Mit der Fokussierung auf erneuerbare Energien und weg von immer dickeren Wänden wird in unseren Augen endlich ein entscheidender und vor allem praktikabler Schritt für mehr Klimaschutz gemacht. „Studien belegen, dass immer mehr Dämmung an den Wänden kaum zu mehr Energieeffizienz führt, sondern nur zu mehr Materialeinsatz und höheren Kosten. Der wirtschaftliche Grenznutzen ist mit den bestehenden Vorgaben längst erreicht. Es ist gut, dass die Regierungskoalition endlich den notwendigen Paradigmenwechsel vollzogen und der U-Wert-Olympiade ein Ende gesetzt hat“, so BFW-Präsident Dirk Salewski.