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"Vergesellschaftung schafft keinen Wohnraum"


22. Juli 2026

Düsseldorf, 22.07.2026. Die Bundesländer NRW und Bayern ziehen eine klare Linie beim Thema Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Jüngst hatte sich die Debatte darum deutlich verschärft.

Ein Blick nach Berlin zeigt, welche Dimension die Debatte bekommen kann: Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wollte Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen erfassen. Der Berliner Senat bezifferte die möglichen Entschädigungskosten auf bis zu 39 Milliarden Euro – zuzüglich weiterer Nebenkosten und möglicher Haushaltszuschüsse.

Für NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach ist genau das das Problem: Vergesellschaftung schafft Unsicherheit, verteuert die Politik und sorgt für keinen einzigen neuen Quadratmeter Wohnraum. Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen dem Bund klare Grenzen setzen und werben für einen bundesweiten Rahmen, der die Eigentumsgarantie stärkt und Investitionen in den Wohnungsmarkt absichert. Scharrenbach lehnt Vergesellschaftungen strikt ab. Ihre Begründung ist eindeutig: Wohnungsnot werde durch Neubau gelöst, nicht durch Eingriffe in Eigentum. Enteignungen verunsicherten Investoren, belasteten Finanzierer und die Staatskasse und gefährdeten damit zusätzlichen Wohnungsbau.

Die NRW-Ministerin verweist dabei auch auf rechtliche Unsicherheiten bei Artikel 15 Grundgesetz. Aus ihrer Sicht fehlt eine klare verfassungsrechtliche Einordnung, wie weit Vergesellschaftungen reichen dürfen, welche Anforderungen an ein Gesetz gelten und wie eine verlässliche Entschädigungsregel aussehen muss. Genau diese Unschärfe schafft aus ihrer Sicht Risiko für private Investitionen.

Forderung an den Bund
Gemeinsam mit Bayern fordert NRW deshalb ein deutliches Bekenntnis zur Eigentumsgarantie und eine bundesgesetzliche Rahmenregelung, die Vergesellschaftungen begrenzt. Scharrenbach argumentiert, schon das Signal möglicher Eingriffe wirke bundesweit abschreckend und schwäche den Wohnungsbau. Der BFW-Landesverband NRW unterstützt diese Haltung ausdrücklich. Aus Sicht der privaten Wohnungswirtschaft braucht der Markt keine Enteignungsdebatte, sondern Planungssicherheit, verlässliche Regeln und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen. Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss privates Kapital schützen, statt es politisch zu verunsichern.

Die Wohnungsfrage entscheidet sich nicht an Schlagworten, sondern an der Frage, ob investiert wird. NRW setzt unter Ministerin Scharrenbach auf einen klaren Kurs: mehr bauen, schneller bauen, verlässlich bauen. Vergesellschaftung löst keine Wohnungsnot, sie schafft Unsicherheit. Wer bezahlbaren Wohnraum will, muss Eigentum achten, Investitionen sichern und neue Wohnungen ermöglichen.

Die Akteure, die derzeit die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen diskutieren, sollten sich erinnern, warum es in Deutschland vor allem in den 1990er und 2000er Jahren die große Privatisierungswelle gegeben hat: Vorausgegangen waren die finanziellen Krisen öffentlicher und gemeinnütziger Wohnungsunternehmen und der politische Trend zu weniger Staat und mehr Markt. Dazu kam die Hoffnung, durch Verkäufe Schulden abzubauen. Die Neue Heimat war der markanteste Fall. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verkaufte den Konzern 1986 für eine D-Mark, nachdem Missmanagement, riskante Expansion und persönliche Bereicherung von Führungskräften die Gesellschaft in massive finanzielle Schwierigkeiten gebracht hatten. Teile des Wohnungsbestands ging an einzelne Bundesländer, der Rest wurde privatisiert.

Erfreuliches Update kurz vor Drucklegung: Inzwischen hat die Bundesregierung reagiert und will die Verstaatlichung von Mietwohnungen verhindern. Per Bundesgesetz werde „die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ unterbunden, erklärte die Regierungskoalition am Donnerstag. Hintergrund: Derartige Vorhaben gefährdeten den privaten Wohnungsbau.

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