Sonderabschreibung für Wohnungsbau kommt
Düsseldorf, 25.03.2024. BFW NRW-Landesgeschäftsführerin Elisabeth Gendziorra zeigt sich erleichtert über das vom Bundesrat beschlossene Wachstumschancengesetz. Denn damit kommt auch die degressive Sonderabschreibung für den Wohnungsbau in Höhe von nun 5 Prozent.
"Das ist ein wichtiger Impuls für die Bau- und Immobilienwirtschaft, der hoffentlich die Investitionsbereitschaft anschieben wird", so Gendziorra.
Das in zähem Ringen um einen Kompromiss verhandelte Paket sieht eine Entlastung für Unternehmen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro vor. Enthalten ist auch die Einführung einer degressiven Sonderabschreibung (AfA) für den Wohnungsneubau in Höhe von 5 Prozent für sechs Jahre ab dem Effizienzstandard 55. Die neue Abschreibungsmöglichkeit gilt rückwirkend für Projekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029. Hier liegt auch die entscheidende Neuerung: Entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA ist der angezeigte Baubeginn. Damit solle die Umsetzung von geplanten Projekten angereizt werden, die aus unterschiedlichen Gründen – zum Beispiel Problemen bei der Finanzierung – noch nicht begonnen wurden, sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz.