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Neuwahlen: Kernforderungen des BFW NRW


Beitragsbild Aktuelles 1
26. November 2024

Düsseldorf, 04.12.2024. Bereits vor dem Bruch der Ampelkoalition war der BFW NRW-Landesvorsitzende Martin Dornieden auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion zu Gast beim Fachgespräch Baukosten. Gemeinsam mit Franco Höfling, Justiziar des BFW-Bundesverbandes, nutzte er die Gelegenheit, die BFW NRW-Kernforderungen für die – nun vorgezogene Bundestagswahl – zu adressieren. Der dringende Appell von Dornieden und Höfling: Wohnungsbau muss vereinfacht werden – mit einem entschlackten Baugesetzbuch, einem Bauvertragsrecht, das rechtssichere Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik ermöglicht, und einem auf Emissionseffizienz ausgerichteten GEG.

1 Wohneigentumsbildung unterstützen
Die Bildung von Wohneigentum muss von staatlicher Seite konsequent unterstützt werden. Wer Wohneigentum schafft, baut Vermögen auf, zahlt Steuern, sichert sich für das Alter ab und gründet häufig eine Familie. Wohneigentumsbildung ist daher ein gesamtgesellschaftliches Interesse. Deshalb muss möglich werden, was bei unseren europäischen Nachbarn längst Realität ist: Bauzinsen müssen steuerlich abgesetzt werden können. Außerdem sollte die Grunderwerbsteuer für Ersterwerber gesenkt werden.

2 Paradigmenwechsel von Energie- zu Emissionseffizienz
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist auf Energieeffizienz ausgerichtet. Das Gesetz muss Anreize schaffen, dass sich Investitionen in die Entwicklung und Anwendung klimafreundlicher Materialien, langlebiger Technologien und erneuerbarer Energien lohnen.

3 Wohnungsbau durch Deregulierung ankurbeln
Durch immer mehr Auflagen und einen ungeregelten Einfluss durch Normen ist der deutsche Neubaustandard zum Luxus geworden. Der Gesetzgeber sollte wieder die Zuständigkeit an sich nehmen. Bauordnungsrecht sollte ausreichen, um gutes und sicheres Wohnen zu schaffen. Wer mehr Komfort beim Wohnen will, sollte dies gesondert vereinbaren und selbst bezahlen dürfen. Wir fordern: Fokussierung auf Nachhaltigkeit am Bau und die Abschaffung des All-inclusive-Anspruchs.

4 Sanierung bestehender Gebäude fördern
Damit auch diese emissionseffizienter werden und einen Beitrag zu Erreichung der Klimaziele beitragen. Dazu müssten die deutschen Gebäudeklassen an die niederländischen Vorgaben angepasst werden.

5 Wirtschaftlich tragfähige Gestaltung der EPBD und des gesetzlichen Neubaustandards
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) legt hohe Anforderungen fest. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis 2026 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Ab 2028 greifen die ersten Vorgaben. Öffentliche Gebäude müssen im Neubau ab 2028 Nullemissionsgebäude sein. Ab dem Jahr 2030 gilt dies für alle neuen Gebäude. Das bedeutet, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der nächsten Legislaturperiode novelliert werden muss. Der BFW fordert, die dafür erforderlichen Gutachten zur Wirtschaftlichkeit und Neukonzeption bereits jetzt in Auftrag zu geben und auf Emissionseffizienz auszurichten. Bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht muss die gesamtwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit gewährleistet werden. Nur was sozial tragfähig und wirtschaftlich darstellbar ist, kann auch nachhaltig sein.

6 Leistungsstufen in DIN-Normen einführen
Um bezahlbares Bauen voranzubringen, müssen Mindest- und Sicherheitsstandards im Bauvertragsrecht ohne Haftungsrisiken und ohne Risiken für den Verbraucherschutz vereinbart werden können. Die Anforderungen in DIN-Normen müssen daher wie bei Energieeffizienzklassen in Leistungsniveaus unterteilt sein. Vertragspartner erkennen so eine Unterteilung in Mindest- und Sicherheitsstandards sowie Ausstattungs- und Komfortansprüche und können diese rechtssicher vereinbaren.

7 Sonder-AfA für EH 55 (bisher EH 40 QNG)
Die beschlossene Sonder-AfA für den Mietwohnungsbau leidet an zu hohen Hürden. Gefordert wird der höchste mögliche Baustandard EH 40 mit QNG-Siegel. So ist keine Entlastung auf dem Mietmarkt zu erwarten. Die Sonder-AfA muss wieder für den gesetzlichen Neubaustandard EH 55 zur Verfügung gestellt werden.

8 Mehrwertsteuerabsenkung für Wohnungsbau
Neben der Grunderwerbsteuer zählt die Mehrwertsteuer zu den Kostentreibern beim Bauen. Hier kann der Staat durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer direkt eingreifen.

Eine Randbemerkung am Ende Die vorstehenden, übergeordneten Kernforderungen berücksichtigen noch nicht, was im Bereich Digitalisierung, in den Kommunen vor Ort oder auch im Zusammenhang mit der von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen angestrebten Oldtimerregelung umgesetzt werden sollte. Es gibt viel zu tun und noch mehr Möglichkeiten, um den Wohnungsbau zu stärken. Fortsetzung folgt!