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Mut zur Vereinfachung


07. April 2026

Düsseldorf, 07.04.2026. Nordrhein-Westfalen steht vor einer grundlegenden Reform seines Bauordnungsrechts. Die geplante Novellierung der Landesbauordnung verfolgt ein klares Ziel: Bauen soll einfacher, schneller und kostengünstiger werden.

Angesichts steigender Baukosten, langwieriger Genehmigungsverfahren und einer angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten ist dieser Ansatz ausdrücklich zu begrüßen. Jede Reform, die dazu beiträgt, Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und unnötige Hürden abzubauen, bringt mehr Dynamik in den Wohnungsbau. Ein zentraler Baustein der Reform ist die stärkere Fokussierung des Bauordnungsrechts auf sicherheitsrelevante Anforderungen. Künftig sollen vor allem Regelungen verpflichtend sein, die dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen. Viele Detailvorgaben und Komfortstandards sollen dagegen an Bedeutung verlieren. Damit wird ein Ansatz aufgegriffen, der seit Jahren in der Fachwelt diskutiert wird: mehr Planungsfreiheit durch weniger normative Überregulierung.

Ein besonders wichtiger Schritt ist dabei die geplante Streichung von „anerkannten Regeln der Technik“ als unmittelbare bauordnungsrechtliche Verpflichtung. In der Praxis haben sich viele dieser Normen zu einem Idealstandard entwickelt, der über das notwendige Sicherheitsniveau hinausgeht und Bauprojekte erheblich verteuert. Eine stärkere Konzentration auf tatsächlich sicherheitsrelevante Anforderungen kann dazu beitragen, kostengünstiger und zugleich nachhaltiger zu bauen. Damit öffnet NRW die Tür für den Gebäudetyp E, der auf der bundespolitischen Ebene mit der Novellierung des Werkvertragsrechts im BGB noch umgesetzt werden muss.

Genehmigungsfrei bis Gebäudeklasse 4

Neben den materiellen Anforderungen nimmt die Novelle auch die Verfahren stärker in den Blick. Ein zentrales Instrument ist die geplante Einführung der Genehmigungsfiktion. Sie sieht vor, dass ein Bauantrag als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde innerhalb einer festgelegten Frist keine Entscheidung trifft. Dieses Instrument wird teilweise kritisch diskutiert. Dennoch kann es zu mehr Verbindlichkeit und Planbarkeit im Genehmigungsverfahren beitragen. Wichtig: Bauherrinnen und Bauherren sollen weiterhin wählen können, ob sie dieses Instrument nutzen möchten oder ein klassisches Genehmigungsverfahren anstreben. 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Ausweitung des Freistellungsverfahrens. Künftig sollen deutlich mehr Bauvorhaben ohne förmliches Genehmigungsverfahren realisiert werden können, wenn sie den Vorgaben eines Bebauungsplans entsprechen. Wohngebäude können künftig bis einschließlich Gebäudeklasse 4 genehmigungsfrei gestellt werden, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und das Vorhaben diesem Plan vollständig entspricht. Damit fallen künftig auch größere Mehrfamilienhäuser unter die Genehmigungsfreistellung, was meist nur für kleinere Gebäude möglich war.

Auf diese Weise können Genehmigungsbehörden spürbar entlastet und Verfahren beschleunigt werden. Gerade vor dem Hintergrund begrenzter personeller Ressourcen in vielen Bauämtern ist dieser Ansatz folgerichtig. Die vorhandene Kompetenz in den Bauaufsichtsbehörden sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht wird – etwa bei komplexen Bauvorhaben, besonderen Bauformen oder anspruchsvollen Umnutzungen. Darüber hinaus eröffnet die Reform auch neue Chancen für den Gebäudebestand. Anforderungen bei Umbauten, Aufstockungen oder Nutzungsänderungen sollen erneut reduziert werden.

Schneller, flexibler, wirtschaftlicher

Ein Kernpunkt der Novelle ist eine Art Sonderregelung für Bestandsgebäude. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen sollen bestimmte aktuelle Bauanforderungen nicht mehr automatisch ausgelöst werden. Damit soll verhindert werden, dass ein Gebäude faktisch wie ein Neubau behandelt wird, sobald es verändert wird. Die bisherige Praxis zeigt, dass Investoren und Projektentwickler häufig Abstand von Umbauprojekten nehmen, weil zu hohe Anforderungen technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Gerade in Innenstädten stehen jedoch sanierungsbedürftige Gewerbeimmobilien leer: ehemalige Kaufhäuser, Bürogebäude oder Handelsflächen, für die die ursprünglichen Nutzungen nicht mehr funktionieren. Hier bietet sich ein erhebliches Potenzial für zusätzlichen Wohnraum und neue gemischte Nutzungen. Die Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen kann mit den aktuell vorgesehenen Änderungen einen wichtigen Impuls setzen: für schnellere Verfahren, wirtschaftlichere Bauweisen und mehr Flexibilität beim Umgang mit dem Bestand. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen im Wohnungsbau ist dieser Perspektivwechsel ein notwendiger Schritt.

Was konkret leichter wird

  • Mehr Genehmigungsfreiheit für kleinere Änderungen
  • Digitalisierung von Bauanträgen
  • Weniger technische Vorschriften im Detail
  • Schnellere Verfahren durch Genehmigungsfiktion
  • Erleichterungen speziell für Umbau- und Bestandsprojekte
  • Fokus auf Sicherheitsziele statt auf Normen

Kommentar Elisabeth Gendziorra, BFW NRW-Landesgeschäftsführerin

Angesichts anhaltend hoher Baukosten und eines knappen Wohnraumangebots ist die geplante Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Schritt zu einem neuen Normalmaß beim Bauen. Die Abkehr von überbordenden Komfortstandards hin zu einem Wohnungsbau, der auch zur finanziellen Leistungsfähigkeit vieler passt, zeugt von politischer Verantwortung und Mut. Positiv ist, dass die Reform sich auf das Wesentliche konzentriert: Sicherheit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit. Mehr Planungsfreiheit eröffnet Spielräume für innovative, kostengünstige und nachhaltige Bauweisen. Die Beschleunigung von Genehmigungen ist zu unterstützen, solange zusätzliche Kosten- und Pflichtenrisiken für Bauherren begrenzt bleiben.

Viele Hinweise des BFW NRW wurden berücksichtigt, etwa schnellere Genehmigungsverfahren, wirtschaftlichere Bauweisen und flexiblere Lösungen beim Umgang mit Bestandsgebäuden. Natürlich bleiben noch einige Forderungen offen; die offenen Punkte werden wir in der Anhörung zur Bauordnung vortragen. Das Anhörungsverfahren ist noch nicht eröffnet. Die offizielle Stellungnahme des BFW NRW finden Sie in wenigen Wochen auf unserer Website. Wir informieren Sie darüber gesondert in unserem Newsletter oder über einem anderen Kommunikationskanal.