Mietpreisbremse im Kampf gegen Wohnraummangel nicht hilfreich

Düsseldorf, 12.06.2025. Am 1. Juni 2015 trat die Mietpreisbremse in Deutschland in Kraft – mit der Begründung, die drastischen Eingriffe ins Eigentumsrecht seien nur ein temporäres Instrument, bis sich die Wohnungsmärkte spürbar entspannt hätten. Zum 1. März 2025 ist bereits eine neue Mieterschutzsatzung für NRW in Kraft getreten, die den Geltungsbereich der Mietpreisbremse erweitert. Sie gilt nun bis 2028 in 57 Städten und Kommunen in NRW. Mit Besorgnis registriert der BFW-Landesverband NRW, das aktuell auf Bundesebene die zweite Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen wurde.
„Die Mietpreisbremse hatte das Ziel, die Dynamik der Mieten zu begrenzen, dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht“, resümiert der BFW-Landesvorsitzende Martin Dornieden. Der Verbandsvertreter bezieht sich dabei nicht nur auf die aktuelle Entwicklung, sondern auch auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Evaluation der Mietpreisbremse aus dem Jahr 2017. „Besonders bei gut ausgestatteten, qualitativ hochwertigen und zentrumsnahen Wohnungen bleibt die Mietpreisbremse wirkungslos. Probleme werden auf angespannten Wohnungsmärkten wie in Köln oder Düsseldorf damit nicht gelöst“, so die Auffassung von Dornieden.
Schwacher Trost für die Wohnungswirtschaft: Im Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bleibt es dabei, dass als Neubauten Gebäude ab dem Baujahr 2014 gelten. Ursprünglich wollte die Bundesregierung diese Regel auf 2019 ausweiten. Alle Neubauten sind von der Mietpreisbremse befreit, die besagt, dass bei Wiedervermietung die Miete um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Der BFW NRW sieht in der aktuellen Diskussion wieder einen Beleg dafür, dass es den politischen Mandatsträgern an „Verlässlichkeit sowie Maß und Mitte in der Entscheidungsfindung fehlt.“ „Die Ausweitung der Neubauregelung auf 2014 hätte alle Kalkulationen für Einkäufe zunichtegemacht“, so Dornieden, auch der Neubau sei angesichts sich ständig ändernder Regeln verunsichert.
Der BFW-Vertreter hat erhebliche Zweifel daran, dass die Mietpreisbremse das Wohnungsproblem in Köln löst. „In der Diskussion wird einseitig aufsteigende Angebotsmieten geschaut. Richtiger wäre der Blick auf die Bauaktivitäten in den Kommunen. Trotz hervorragender Bedingungen in der langanhaltenden Niedrigzinsphase blieben Rekorde bei Baugenehmigungszahlen in Köln oder Düsseldorf aus“, resümiert Dornieden. In Köln wurden 2024 lediglich 2 931 Wohnungen genehmigt, ein Rückgang um 8,7 Prozent gegenüber 2023.
In Düsseldorf erteilten die Bauämter für 978 Wohnungen eine Baugenehmigung, was einer Steigerung von 9,5 Prozent gegenüber 893 im Vorjahr entspricht, jedoch insgesamt nach Auffassung des BFW deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf liegt. Inzwischen sei die Baukostenentwicklung so extrem, dass der Bauüberhang (die Zahl der genehmigten, aber nicht realisierten Wohneinheiten) nie gekannte Größenordnungen erreicht habe.
„Zehn Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse ist es Zeit für Ehrlichkeit in der Wohnungspolitik“, so der BFW NRW. „Wir werden nur durch neue bezahlbare Projekte den Druck aus dem Wohnungsmarkt nehmen.“
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