Entwidmung von Bahngrundstücken für mehr Wohnbau?

Düsseldorf, 07.07.2025. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erneut ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf (21/326) wurde kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe im Bundestag beraten.
Zuletzt war Paragraf 23 AEG dahingehend geändert worden, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken nur noch dann möglich ist, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. Der Wohnungsbau wurde dabei nicht als ein solches Interesse eingestuft. Die Gesetzesänderung schob damit manche Wohnbauentwicklung sprichwörtlich aufs Abstellgleis. Nun will man diese Situation ändern und den Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses regeln, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Somit soll weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet. Nach rund halbstündigen Debatte wurde die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.
Im Ausschuss wird der Entwurf nun beraten. Sobald der Ausschussbericht vorliegt, kehrt der Entwurf in den Bundestag zurück. In der zweiten Lesung wird er erneut beraten, Detailänderungen abgestimmt und das Gesetz insgesamt verabschiedet. Danach folgt meist unmittelbar die dritte Lesung, in der das Gesetz ohne inhaltliche Debatte abgestimmt wird. Der Zeitplan für die Beratung im Verkehrsausschuss ist noch offen.
Nach Abschluss der Ausschussberatungen ist jedoch mit einer Rücküberweisung an das Plenum noch im Spätsommer bzw. Frühherbst 2025 zu rechnen. Erst danach wird die endgültige Entscheidung im Bundestag und gegebenenfalls im Bundesrat fallen.
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