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Eckpunkte der Wohnraumförderung


Beitragsbild Aktuelles 1
17. Januar 2025

Düsseldorf, 17.01.2025. Im Rahmen der alljährlichen Überarbeitung der Wohnraumförderung fand in dieser Woche die Verbändeanhörung zu den vorläufigen Eckpunkten der 2025er Wohnraumförderung im Ministerium für Heimat, Kommunales und Bauen (MHKBD) des Landes NRW statt. Der BFW NRW hatte seit Beginn des Überarbeitungsprozesses im vergangenen Herbst seine Position und die Erfahrungswerte seiner Mitglieder in den Erarbeitungsprozess mit einfließen lassen.

Im November hatte Ministerin Ina Scharrenbach auf dem Parlamentarischen Abend von BFW NRW und Haus und Grund Rheinland-Westfalen bereits angekündigt, dass die ursprünglich anvisierte Zinsanhebung doch nicht wie geplant eingeführt werden wird. Darüber hinaus hatte das Ministerium deutlich gemacht, dass die guten Konditionen weitgehend erhalten und möglichst wenig verändert werden sollen. Worauf sich Unternehmen einstellen müssen ist die Tatsache, dass aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben (sogenannte EU-Gebäuderichtlinie) die Förderung von ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln nicht mehr möglich sein wird. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir uns als BFW dafür einsetzen, Klarheit darüber zu schaffen, was in diesem Zusammenhang noch förderfähig sein wird.

Die endgültige Version der Wohnraumförderbedingungen 2025 erwarten wir zeitnah und werden sie dann umgehend an die BFW-Mitglieder verteilen. In diesem Zusammenhang verweisen wir gern auf unser Wohnraumförderseminar am 07.03.2025 in Düsseldorf, bei dem MHKBD und NRW.BANK alle offenen Fragen zur Wohnraumförderung beantworten werden.