Dornieden fordert Kurswechsel bei DIN-Normen

Düsseldorf, 21.04.2026. Der Landesvorsitzende des BFW NRW, Martin Dornieden, hat im Rahmen der heutigen Anhörung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) einen grundlegenden Kurswechsel im Umgang mit DIN-Normen im Bauwesen gefordert. Im Mittelpunkt seiner Stellungnahme steht die Notwendigkeit, Kostensteigerungen durch überbordende technische Normen zu begrenzen und zugleich Rechtssicherheit für Bauherren und Unternehmen zu schaffen.
Dornieden betonte, dass die aktuelle Praxis faktisch jede DIN-Norm als „anerkannte Regel der Technik“ behandle – mit erheblichen Folgen: „Unternehmen setzen aus Angst vor Haftungsrisiken selbst solche Normen um, die keinen gesetzlichen Charakter haben und für Sicherheit nicht erforderlich sind.“ Dies führe zu steigenden Baukosten und erschwere bezahlbaren Wohnungsbau. Diese für den Gesetzgeber bedenkliche, für Unternehmer missliche und für Verbraucher finanziell nicht mehr leistbare Situation muss nach Auffassung des Mönchengladbacher Unternehmers vollumfassend und für alle, die bauen und wohnen wollen, aufgelöst werden. „Es geht ausdrücklich nicht um eine Unterschreitung gesetzlich verankerter Qualitäten am Bau“, erklärte Dornieden. Die Verwendung von Begriffen wie Mindest- oder Basisstandard erwecke schnell diesen Eindruck und löse unnötige Diskussionen mit Verbraucherschützern aus.
Der BFW NRW plädiert für eine klare Trennung: Verbindliche Standards sollen nach Auffassung des Verbandes ausschließlich durch den Gesetzgeber definiert werden, insbesondere im Bauordnungsrecht. „Sicherheitsrelevante Anforderungen wie zu Statik und Brandschutz blieben unberührt. Künftig sollten nur noch sicherheitsrelevante technische Regeln verbindlich sein. Komfort- und Ausstattungsstandards hingegen sollten individuell und privatrechtlich vereinbart werden“, forderte Martin Dornieden.
Zentraler Vorschlag ist die Abschaffung der pauschalen Vermutungswirkung von DIN-Normen im Zivilrecht. Zudem unterstützt Dornieden die Novellierung der Landesbauordnung NRW, die den Bezug auf „anerkannte Regeln der Technik“ streicht. Auch zum geplanten „Gebäudetyp E“ äußerte sich Dornieden: Der Ansatz für einfacheres und kostengünstigeres Bauen sei richtig, müsse jedoch praxistauglich ausgestaltet werden. Ein zusätzlicher Vertragstyp im BGB sei nicht zielführend. Stattdessen fordert der BFW eine generelle Absenkung technischer Standards auf ein funktionales Maß sowie vereinfachte Informationspflichten.
Fazit des BFW NRW: „Bezahlbares Bauen gelingt nur, wenn die zivilrechtliche Bedeutung von Normen auf ihre sicherheitsrelevante Funktion begrenzt und gesetzliche Anforderungen klar definiert werden. Alles Weitere muss der Markt regeln.“