Bochum passt Stellplatzsatzung an

Düsseldorf, 21.09.2026. Die Stadt Bochum hat ihre Stellplatzsatzung überarbeitet. Das Ergebnis sind praxisgerechtere Anforderungen, insbesondere an Fahrradabstellanlagen, und konkrete Einsparpotenziale. Nach drei Jahren Anwendung hat Bochum seine Stellplatzsatzung evaluiert und zum 30. Juli 2026 neu gefasst. Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft waren eng eingebunden. Auch Mitglieder des BFW NRW brachten über die Bochumer Allianz für Wohnen ihre Erfahrungen ein.
Die neue Satzung berücksichtigt stärker, wie Stellplätze geplant, gebaut und genutzt werden. Vor allem die bisherigen Anforderungen an Fahrradabstellanlagen galten als zu starr und teilweise überdimensioniert. Sie beanspruchten Fläche, erschwerten wirtschaftliche Grundrisse und verursachten zusätzliche Baukosten, obwohl nicht alle Plätze genutzt wurden.
Weniger Pflichtplätze, flexiblere Ausführung
Bei Mehrfamilienhäusern und im geförderten Wohnungsbau ist künftig ein Fahrradabstellplatz je 40 Quadratmeter Wohnfläche nachzuweisen. Bislang galt ein Platz je 30 Quadratmeter. Bei Studierendenwohnheimen sinkt die Vorgabe von einem Platz je Bett auf einen Platz je zwei Betten.
Fahrradrampen dürfen nun eine Neigung von bis zu 15 statt 10 Prozent aufweisen und können dadurch kürzer ausfallen. Für reguläre Fahrradabstellanlagen genügt bei Zugängen grundsätzlich eine lichte Breite von 90 Zentimetern. Für Lastenräder oder Anhänger gelten weiterhin größere Breiten. Bei größeren Anlagen müssen erst die Plätze ab dem 13. Stellplatz überdacht werden. Im Wohnungsbau dürfen zehn Prozent der Fahrradplätze ohne Überdachung bleiben. Platzsparende Systeme wie Doppelstockparker werden ausdrücklich ermöglicht.
Erleichterungen für den Bestand
Bei Nutzungsänderungen, Dachgeschossausbauten und zusätzlichen Wohn- oder Gewerbeeinheiten kann der Stellplatznachweis entfallen, wenn die Herstellung auf dem Grundstück nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten möglich ist. Für Vorhaben mit höchstens zwei Wohneinheiten beziehungsweise bis zu 250 Quadratmetern Nutzfläche wird das Verfahren zusätzlich vereinfacht.
Mobilitätskonzepte und eine gute ÖPNV-Anbindung können die Zahl der notwendigen Kfz-Stellplätze weiterhin um insgesamt bis zu 50 Prozent reduzieren. Die aktualisierte Karte zur ÖPNV-Lagegunst erweitert die Spielräume für geeignete Standorte.
Konstruktiver Dialog zahlt sich aus
Die Neuregelung zeigt den Wert frühzeitiger Beteiligung. In der Allianz für Wohnen wiesen Unternehmen auf überhöhte Richtwerte, unflexible Standards und Schwierigkeiten bei Bestandsprojekten hin. Viele dieser Erfahrungen sind in die Satzung eingeflossen.
Die Neufassung schafft keine pauschale Abkehr von notwendigen Stellplätzen, sondern mehr Augenmaß. Stellplätze sollen dort entstehen, wo sie gebraucht werden, ohne Flächenverbrauch und Herstellungskosten unnötig zu erhöhen.
Für den BFW NRW ist Bochum ein Beispiel für konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kommune und Immobilienwirtschaft. Kommunale Standards müssen regelmäßig auf Praxistauglichkeit und Kostenwirkung geprüft werden. Ein frühzeitiger Dialog kann Anforderungen vereinfachen, ohne die Ziele nachhaltiger Stadt- und Mobilitätsentwicklung aus dem Blick zu verlieren.
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