10. November 2025
Düsseldorf, 10.11.2025. Das Bauministerium NRW hat die Anpassung der Mietobergrenzen bekannt gegeben: Ab dem 1. Januar 2026 werden die Mietobergrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen wie gesetzlich vorgesehen angepasst. Diese neuen Obergrenzen haben aber aktuell keine praktische Auswirkung, weil bis 31. Dezember 2027 ohnehin auf Zinserhöhungen für entsprechende Darlehen verzichtet wird. Frühestens ab 2028 könnten die neuen Werte dann eine Rolle spielen, sie dienen außerdem als Grundlage für die nächste Anpassung Anfang 2029.
Hier finden Sie die Bekanntmachung des Ministeriums.
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